Lebensmitteleignung

Auch wenn unsere Produkte auf natürlichen Materialien aufbauen, müssen sie dennoch, wie alle anderen Food-Verpackungen auch, auf ihre Lebensmitteleignung getestet werden. Anhand welcher Normen das geschieht und welche Sonderregelungen es gibt lernst du hier.

Allgemeine Konformität der Produkte

Entsprechend den geltenden Vorschriften der Bedarfsgegenständeverordnung § 2 Absatz 1, in Verbindung mit dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch § 2 Absatz 6 und des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, werden im Auftrag des jeweiligen Herstellers oder Importeurs in regelmäßigen Abständen Laborprüfungen durch ein unabhängiges Institut durchgeführt.

Sonderregelung Kunststoffe

Soweit Kunststoffe Bestandteil des Produktes sind, wird der Herstellernachweis über die Einhaltung der Vorschriften der Regulierung 2002/72/EC, 2008/39/EC oder (EG) Nr. 10/2011 bestätigt.

Allgemeine Konformität der Produkte

Sonderregelung Palmblattprodukte

Greenbox beauftragt in regelmäßigen Abständen anerkannte Prüflabore mit der Untersuchung und Bestätigung des Palmblatt- Einweggeschirr zur Eignung im Lebensmittelkontakt und der Sicherheit im Gebrauch.

Die erste Prüfung findet im Auftrag unseres BSCI auditierten Partners schon im Ursprungsland vor Ort statt, durch das international anerkannte und akkreditierte SGS Prüflabor. Die Tests entsprechen den internationalen Anforderungen gemäß EU 1935/2004 und der US Food and Drug Administration (FDA). Die zweite Prüfung erfolgt im Auftrag von Greenbox in Deutschland, ebenfalls durch ein von der Deutschen Akkreditierungsstelle anerkanntes Prüflabor und Institut.

Diese Prüfungen reichen von der umfassenden Analyse auf chemische oder bakterielle Substanzen gemäß den Anforderungen der europäischen und deutschen Verordnungen und Gesetze (z. B. die EU Richtlinien 1907/2006 REACH, 1935/2004 Lebensmittelkontakt, 2001/95 Allgemeine Produktsicherheit, 528/2012 Biozidverordnung und der Fertigverpackungsverordnung) bis hin zu den nationalen Verordnungen wie der Bedarfsgegenständeverordnung (z. B. hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeitsprüfung), dem Lebensmittel- und Futtergesetzbuch und den Empfehlungen der Bundesanstalt für Risikobewertung (BfR).

Gerne stellen wir dir eine Konformitätserklärung und weiterführende Informationen zur Verfügung. Sollte es verwendungsbezogene Einschränkungen geben, dann informieren wir darüber transparent und offen.

Falls du Fragen zu dem Thema hast kannst du uns hier kontaktieren.

Sonderregelung Palmblattprodukte