Sonderregelung Palmblattprodukte
Green Box beauftragt in regelmäßigen Abständen anerkannte Prüflabore mit der Untersuchung und Bestätigung des Palmblatt- Einweggeschirr zur Eignung im Lebensmittelkontakt und der Sicherheit im Gebrauch.
Die erste Prüfung findet im Auftrag unseres BSCI auditierten Partners schon im Ursprungsland vor Ort statt, durch das international anerkannte und akkreditierte SGS Prüflabor. Die Tests entsprechen den internationalen Anforderungen gemäß EU 1935/2004 und der US Food and Drug Administration (FDA). Die zweite Prüfung erfolgt im Auftrag von Green Box in Deutschland, ebenfalls durch ein von der Deutschen Akkreditierungsstelle anerkanntes Prüflabor und Institut.
Diese Prüfungen reichen von der umfassenden Analyse auf chemische oder bakterielle Substanzen gemäß den Anforderungen der europäischen und deutschen Verordnungen und Gesetze (z. B. die EU Richtlinien 1907/2006 REACH, 1935/2004 Lebensmittelkontakt, 2001/95 Allgemeine Produktsicherheit, 528/2012 Biozidverordnung und der Fertigverpackungsverordnung) bis hin zu den nationalen Verordnungen wie der Bedarfsgegenständeverordnung (z. B. hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeitsprüfung), dem Lebensmittel- und Futtergesetzbuch und den Empfehlungen der Bundesanstalt für Risikobewertung (BfR).
Gerne stellen wir dir eine Konformitätserklärung und weiterführende Informationen zur Verfügung. Sollte es verwendungsbezogene Einschränkungen geben, dann informieren wir darüber transparent und offen.
Falls du Fragen zu dem Thema hast kannst du uns hier kontaktieren.