VerpackG

Seit dem 1. Januar 2019 ist das aktuelle Verpackungsgesetz (VerpackG) bereits in Kraft. Auf dieser Seite informieren wir dich darüber, was es mit diesem Gesetz auf sich hat und wie du die Lizenzgebühren über uns abrechnen lassen kannst.

Wozu das Verpackungsgesetz?

Ziel des Gesetzes ist es auch private Haushalte zu motivieren ihre Abfälle zu recyceln und mehr ökologisch vorteilhafte und recyclingfähige Verpackungen zu nutzen. Die dafür gegründete “Zentrale Stelle Verpackungsregister” (ZS) hat zum Ziel, eine transparente und faire Verteilung der Kosten des Entsorgungs- und Recyclingsystems innerhalb des Dualen Systems zu etablieren.

Für wen gilt das Gesetz?

Besonders relevant ist dieses Gesetz natürlich für uns und unsere Kunden, also dich. Da die bei uns zu erwerbenden Verpackungen als “systembeteiligunspflichtig” gelten und du laut VerpackungsG als der “Hersteller” definiert bist, musst auch du die Lizenzgebühren an das Duale System entrichten. Das zugrundeliegende Gebührensystem ist für dich verpflichtend und eine Nichtbefolgung kann ein Vertriebsverbot und hohe Bußgeldstrafen nach sich ziehen. Damit das nicht passiert möchten wir dich gerne dabei unterstützen deine Lizenzgebühren ohne viel Mehraufwand zu entrichten.

Wozu das Verpackungsgesetz?

Wie funktioniert das genau?

Du als Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen musst dich fortan bei der ZS registrieren. Laut VerpackungsG geltest du als Hersteller, da du die mit Ware befüllte Verpackungen in den Verkehr bringst. Außerdem musst du einmal im Jahr die Mengen der von dir in Umlauf gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen an die ZS melden. Unabhängig davon ist die Entrichtung der Lizenzgebühr für jede einzelne Verpackung von dir an einen Partner des Dualen Systems. Die Meldung bei der ZS ist der Kontrollmechanismus, mit dem sichergestellt werden soll, dass alle sich an die Vorgaben halten. Sollte dabei herauskommen, dass dem nicht so ist, können entsprechende Strafen folgen. Wie oben bereits erwähnt, kannst du dann automatisch mit einem Betriebsverbot und einem Bußgeld von bis zu 200.000 € pro Fall belegt werden.

Keine Panik - Wir helfen dir!

Bei uns kannst du sämtliche greenbox-Produkte bereits mit Systembeteiligung kaufen. Wenn du es wünschst, übernehmen wir die Abrechnung deiner bei uns erworbenen Verpackungen mit einem Unternehmen des Dualen System Deutschland. Diese „Entsorgungskosten“ sind dann für dich auf jeder Rechnung aufgeführt. Das erleichtert dir die Mengenmeldung und den Nachweis der Lizenzierung. Wie genau sich diese Entsorgungskosten berechnen, erklären wir dir in der folgenden Tabelle kurz und knackig.

Keine Panik - Wir helfen Dir!

Lizenzkosten im Überblick

Bei der Berechnung wird das Netto-Gewicht der Verpackungseinheit bzw. das Stückgewicht des Artikels herangezogen, das wird Euch dann auch auf Eurer Rechnung angezeigt und erleichtert Euch so die Meldung an die ZS.

Kategorie Preis/kg 2023 (netto)
Papier & Karton 0,27 €
Kunststoffe 0,97 €
Verbundstoffe 0,96 €
Sonstige Materialien
(vormals Naturmaterialien)
0,10 €
Glas 0,09 €

Die Transport- und Verkaufsverpackung, also bspw. der Umkarton, in dem Ihr die Ware von uns bekommt, ist schon durch uns vorlizenziert. Ihr zahlt hier also nur die tatsächlichen Lizenzkosten für die jeweiligen Artikel. Den Nachweis dafür könnt Ihr auch von uns erhalten, das ganze heißt dann “Vorlizenzierungsbestätigung”.

Für Artikel wie bspw. unser Besteck oder die Trinkhalme fallen keine Entsorgungskosten an, da es sich hier in dem Sinne nicht um Verpackungen handelt, in denen du dein Essen an andere verkaufst. Sie fallen jedoch unter die neue EU-Plastikverordnung (SUPD). Mehr hierzu findest du in unserem SUPD-Blogbeitrag.

Lizenzkosten im Überblick

Verpackungen einfach über greenbox lizenzieren

Nun hast du drei Optionen. Einmal kannst du dich dafür entschieden, dass Greenbox bei jeder Bestellung auch die Lizenzierung übernimmt. Für den Fall findest du in deinem Kundenkonto auf biologischverpacken.de die Frage: „Lizenzgebühren bei jeder Bestellung über greenbox abrechnen?“. Setze hier ein „Ja“ und schon erhältst du von uns lizenzierte Verpackungen.

Möchtest du lieber von Fall zu Fall entscheiden, kannst du bei jeder Bestellung auswählen, ob wir deine Artikel lizenzieren sollen oder nicht, das passiert dann analog zu dem Prozedere oben bei deinem Check-Out aus dem Shop.

Natürlich kannst du die Lizenzierung komplett eigenständig übernehmen. Hierzu ist kein besonderer Schritt nötig. Schließe deinen Bestellvorgang ganz einfach ohne das Setzen eines Häkchens in unseren Shop ab. Für eine eigenständige Lizenzierung empfehlen wir dir den Onlineshop von Noventiz, der eine serviceorientierte Lösung zur Verpackungslizenzierung anbietet.

Noch Fragen zum Verpackungsgesetz?

Wenn du weitere Fragen zum VerpackG hast, wende dich bitte direkt an die Zentrale Stelle Verpackungsregister oder an unseren Lizenzierungspartner Noventiz.