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Landschaft mit mehreren Windturbinen vor sanften grünen Hügeln und einem bewölkten Himmel.

Was bedeuten klimaneutral und CO2-kompensiert?

Begriffe wie „klimaneutral“, „CO₂-neutral“, „CO₂-kompensiert“ und „Net Zero“ werden unterschiedlich verwendet. Wir erklären die Unterschiede, die Bedeutung von Treibhausgasbilanzen und die rechtlichen Grenzen entsprechender Aussagen.

Klimaneutral, CO₂-kompensiert und Net Zero: Was unterscheidet die Begriffe?

„CO₂-kompensiert“ wurde häufig verwendet, wenn Unternehmen Emissionsgutschriften erworben oder externe Klimaschutzprojekte finanziert haben. Die tatsächlichen Emissionen eines Produktes oder Unternehmens werden dadurch jedoch nicht verändert.

„Net Zero“ setzt grundsätzlich eine weitgehende tatsächliche Reduktion der Treibhausgasemissionen und eine gesonderte Behandlung verbleibender Restemissionen voraus. Die konkreten Anforderungen hängen vom jeweiligen Standard und den festgelegten Bilanzgrenzen ab.

Die Europäische Union verfolgt das gesetzlich festgelegte Ziel, bis 2050 unionsweit Klimaneutralität zu erreichen. Treibhausgasemissionen sollen dafür vorrangig vermindert und verbleibende Emissionen durch den Abbau von Treibhausgasen ausgeglichen werden. Dieses politische Ziel ist von freiwilligen Maßnahmen einzelner Unternehmen zu unterscheiden.

Ab dem 27. September 2026 ist es nach dem UWG ausdrücklich unzulässig, einem Produkt aufgrund der Kompensation von Treibhausgasemissionen eine neutrale, verringerte oder positive Umweltauswirkung zuzuschreiben.

Grüne Symbole, die die Konzepte des europäischen Grünen Deals darstellen, einschließlich Recycling, nachhaltiger Praktiken und Umweltpolitik.

Treibhausgasbilanz und externe Klimaschutzprojekte: Was ist der Unterschied?

Eine Treibhausgasbilanz erfasst Emissionen innerhalb festgelegter zeitlicher und organisatorischer Grenzen. Der Corporate Carbon Footprint (CCF) betrachtet die Emissionen eines Unternehmens, der Product Carbon Footprint (PCF) die eines bestimmten Produktes innerhalb definierter Lebenszyklusphasen.

Unternehmensbezogene Emissionen werden üblicherweise in drei Bereiche gegliedert:

  • Scope 1: Direkte Emissionen aus eigenen oder kontrollierten Quellen
  • Scope 2: Indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie
  • Scope 3: Weitere vor- und nachgelagerte Emissionen, etwa aus Waren, Transporten, Dienstreisen oder der Entsorgung verkaufter Produkte

Bei der Veröffentlichung einer Bilanz muss offengelegt werden, welche Emissionen berücksichtigt wurden und auf welchem Zeitraum, welchen Daten und Annahmen die Berechnung basiert.

Unabhängig davon können Unternehmen externe Klimaschutzprojekte unterstützen oder Emissionsgutschriften erwerben. Solche Projekte können beispielsweise erneuerbare Energie bereitstellen, Emissionen vermeiden oder CO₂ aus der Atmosphäre entnehmen. Ihre nachgewiesene Wirkung hängt vom jeweiligen Projekt sowie den Berechnungs-, Monitoring- und Verifizierungsverfahren ab.

Windkraftanlagen vor einem bunten Sonnenuntergangshimmel, in einem Feld mit sanften Hügeln im Hintergrund.

Welche Kritik gibt es an Klimaschutzprojekten?

Externe Klimaschutzprojekte können mit unterschiedlichen Integritätsrisiken verbunden sein. Wichtige Prüfpunkte sind unter anderem die Zusätzlichkeit und Berechnung der Emissionswirkung, mögliche Doppelzählungen und Verlagerungseffekte, die Dauerhaftigkeit gespeicherten Kohlenstoffs sowie der Projekt- und Registerstatus und die unabhängige Prüfung der Ergebnisse.

Eine Zertifizierung nach einem anerkannten Standard kann Anforderungen an Berechnung, Monitoring und Prüfung festlegen, ist jedoch keine pauschale Garantie für alle behaupteten Wirkungen. Projektwirkungen sollten daher nur für den Zeitraum und Umfang dargestellt werden, für den sie dokumentiert wurden.

Wie gehen wir mit Treibhausgasbilanzen und Klimaschutzprojekten um?

Wir unterscheiden klar zwischen der Bilanzierung unserer Treibhausgasemissionen, eigenen Maßnahmen zu deren Vermeidung und Reduktion sowie der zusätzlichen finanziellen Unterstützung externer Klimaschutzprojekte.

Finanzielle Beiträge und erworbene Emissionsgutschriften dokumentieren wir getrennt von unseren Treibhausgasbilanzen. Sie werden nicht als Kompensation, Neutralisierung oder Reduzierung der Emissionen unserer Produkte, Bestellungen oder Unternehmen angerechnet.

Person hält ein Pappschild mit der Aufschrift „Es gibt keinen Planeten B“ und einer Zeichnung der Erde im Hintergrund.
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